Praxisanleiter
Gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter bzw. gemäß den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anderer Gesundheitsberufe wie § 4 (1) Krankenpflegegesetz und § 4 Altenpflegegesetz ist vorgesehen, dass Auszubildenden auf den Rettungswachen oder in anderen medizinischen Einrichtungen Praxisanleiter zur Verfügung stehen sollen, die eine mindestens 200-stündige berufspädagogische Zusatzqualifikation erworben haben.
Ausbildungsinhalt:
Lernprozesse in der NotSanAusbildung initiieren, planen, durchführen und evaluieren
Reflexion der eigenen Berufssituation und Rolle als Praxisanleitung
Rahmenbedingungen von Lernprozessen in der NotSanAusbildung
Praktische Weiterbildung
Prüfung
Teilnehmer: Rettungsassistent/in , Notfallsanitäter/in mit mind. 2 Jahre Praxiserfahrung in der Notfallrettung u. Krankentransport
Dauer: 200 Stunden (5 Wochen)
Kosten: 1.675,00 €