Arzneimittelbeauftragter im Rettungsdienst
Durch die Änderung des §14 des Apothekengesetzes (ApoG) sind Rettungsdienste den Krankenhäusern in Bezug auf die Versorgung mit Arzneimitteln gleichgestellt worden. Um einem Organisationsverschulden vorzubeugen, muss die Geschäftsführung eine oder mehrere sachkundige Personen mit der Aufgabe der Organisation, Bestellung, Dokumentation und Lagerung von Arzneimitteln beauftragen. Gleichzeitig sind die Arzneimittelbeauftragten Ansprechpartner für die verantwortlichen Ärzte, Apotheker und Kollegen. Wir bieten mit dieser Ausbildung ein fundiertes Grundwissen um der Funktionsstelle gerecht zu werden.
Lehrinhalte:
- Beschaffung, Lagerung, Verwaltung von Medikamenten
- Umgang mit Medikamenten und die dazugehörige Dokumentation
- Chargenüberprüfung
- Controlling
- Besonderheiten BtM
- Rechtliche Aspekte
- Sonstiges
Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossene rettungsdienstliche Ausbildung
Dauer:
8 Unterrichtseinheiten an 1 Tag
Kosten:
Die aktuellen Preise können Sie der Tabelle weiter unten entnehmen.