Fortbildung Rettungssanitäter / Rettungshelfer 8 Std.
Die Gesetzgebung schreibt für Rettungssanitäter/innen und Rettungshelfer/innen eine jährliche Fortbildungspflicht vor.
§ 5 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz (RettG NRW) Runderlass Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (heute Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) vom 21.01.19
Wir bieten Ihnen eine praxisnahe, fachbezogene, aktuelle Fortbildung nach den neusten Erkenntnissen an. Schwerpunkt ist hier der Krankentransport und die Assistenz bei erweiterten Maßnahmen im Rettungsdienst.