Fortbildung Rettungsassistent / Notfallsanitäter 8 Std.
Die Gesetzgebung schreibt für Rettungsassistent/innen und Notfallsanitäter/innen eine jährliche Fortbildungspflicht vor.
§ 5 Absatz 5 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer - Rettungsgesetz (RettG NRW)
Runderlass Fortbildung des nichtärztlichen Personals in der Notfallrettung und im Krankentransport des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (heute Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) vom 21.01.1997
Wir bieten Ihnen eine praxisnahe,fachbezogene, aktuelle Fortbildung nach den neusten Erkenntnissen an.