Praxisanleiter Aufbau LRA
Gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter bzw. gemäß den entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen anderer Gesundheitsberufe wie § 4 (1) Krankenpflegegesetz und § 4 Altenpflegegesetz ist vorgesehen, dass Auszubildenden auf den Rettungswachen oder in anderen medizinischen Einrichtungen Praxisanleiter zur Verfügung stehen sollen, die eine mindestens 200-stündige berufspädagogische Zusatzqualifikation erworben haben.
Teilnehmer: Lehrrettungsassistenten (120 Std. Ausbildung)
Dauer: 80 Stunden (2 Wochen)
Kosten: 740,00 €
Teilnehmer erhalten eine Urkunde : "Praxisanleiter im Gesundheitswesen"